Was ist die EUTB?

Das Bundesteilhabegesetz vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) schafft mehr Möglichkeiten und mehr individuelle Selbstbestimmung durch ein modernes Recht auf Teilhabe und die dafür notwendigen Unterstützungen. Die Individualisierung von Leistungen erhöht den Bedarf an Beratung.
Um diesen sicherzustellen, wurden mit dem Bundesteilhabegesetz die gesetzlichen Voraussetzungen für ein unentgeltliches, allen Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihren Angehörigen offenstehendes und Orientierung gebendes Angebot zur Beratung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe geschaffen, das nicht an die Voraussetzung einer Beitragspflicht, Mitgliedschaft oder an besondere Tatbestandsmerkmale geknüpft ist.

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung bildet damit einen wichtigen Eckpfeiler in der Neuordnung des Leistungsrechts für Menschen mit Behinderungen in Übereinstimmung mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK). Mehr Selbstbestimmung. Unabhängig beraten. Das besondere Menschen mit Behinderung beraten Menschen mit Behinderung.

Besuchen Sie uns auf der Homepage der EUTB Bodenseekreis und auf Facebook.

Soziale Sprechstunde für Menschen mit und ohne Behinderung

Ab 01.11.2020 beginnen wir auch wieder mit der offenen Sprechstunde für Sozialrecht. Hier werden Bürger kostenlos in allen Fragen des Sozialrechts beraten. Darüber hinaus besteht auch über den Verein die Möglichkeit einer kostenlosen Vertretung gegenüber von Behörden und Sozialgerichten. Die Sprechstunde findet jeden Donnerstag in der Zeit von 17.00-19.00 Uhr statt. Wegen Corona bitten wir um vorherige Anmeldung unter: 07546 / 9299900 .

Menschen mit und ohne Behinderung können sich in folgenden Rechtsgebieten beraten lassen:

  • Rehablilitations- und Schwerbehindertenrecht, Eingliederungshilfe
  • Krankenversicherungsrecht
  • Pflegerecht
  • Rentenversicherungsrecht
  • Soziales Entschädigungsrecht
  • Sozialhilferecht
  • Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengel II
  • Gesetzliche Unfallversicherung

Karitative Rechtsdienstleistungen

Für Mitglieder des Vereins bieten wir kostenlose Rechtsdienstleistungen nach § 6,7,8 RDG an, d.h. heißt wir unterstützen und vertreten unsere Mitglieder im Sozialrecht gegenüber den Behörden und vor den Sozialgerichten. Unsere Mitarbeiter des Vereins sind im Sozialrecht geschult und können fundiert Rechtsrat erteilen. Für unsere Mitglieder ist die Vertretung und Beratung kostenlos.

Karitative Rechtsdienstleistungen sind unentgeltliche Rechtsdienstleistungen. Das Rechtsdienstleistungsgesetz gibt uns damit die Möglichkeit unsere Mitglieder zu beraten und zu vertreten. Da wir der Meinung sind, dass Recht bekommen nicht vom Geldbeutel abhängen darf, ist der Mitgliedsbeitrag bei 1 € jährlich. Spenden sind natürlich willkommen. Die Aktivitäten werden alleine durch Spendenmittel und Mitgliedsbeiträgen bestritten und ehrenamtlicher Tätigkeit der Rechtsbeistände.

Der Verein Bürger für Bürger e.V. ist Mitglied im Verein „Forsea“ welcher sich auf Beratung von Assistenzleistungen spezialisiert hat und auch eine Assistenzbörse hat. Im Kooperation mit Forsea beraten wir auch bei Fragen zur Finanzierung von Assistenzleistungen durch die Eingliederungshilfe. Als Mitglied der Interessensvertretung Selbstbestimmtes Leben e.V.  sind wir immer auf den aktuellen rechtlichen und behindertenpolitischen Stand und können auf den aktuellsten Stand des Rechts beraten und vertreten.
 

Unabhängige Pflegeberatung

In einer Pflegeberatung werden Pflegebedürftige oder ihre pflegenden Angehörigen über die Möglichkeiten der Pflege informiert. Es gibt allgemeine und individuelle Pflegeberatungen, die rechtlich unterschiedlich verankert sind. Der Begriff Pflegeberatung ist nicht geschützt. Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2009 wurde die individuelle Pflegeberatung als Rechtsanspruch in § 7a des SGB XI festgelegt, so dass jeder Pflegebedürftige bzw. die Angehörigen grundsätzlich ein Recht auf Pflegeberatung haben.

Anders als Pflegestützpunkte und Pflegeberatung durch die Pflegekassen sind wir wirklich unabhängig von den Kosten – und Leistungsträger. Wir haben uns daher auf die Bereiche spezialisiert, welche von den Pflegestützpunkten und den Pflegekassen nicht abgedeckt werden, da Sie in diesen Bereich befangen sind. Unsere Angebote sind insbesondere:

  • Die Begleitung bei der MDK Begutachtung und Vorbereitung auf die Begutachtung
  • Beratung bei Widersprüche
  • Vertretung in Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung von Pflegegradeinstufung
  • Durchsetzung von abgelehnten Heil- und Hilfsmitteln
  • Hilfe bei der Stellung von Anträgen und Unterstützung bei der Antragsbegründung

Die Beratung nach § 7a SGB XI ist für die Ratsuchenden kostenlos. Wir arbeiten gerade daran, dass wir von
der Pflegekasse als Beratungsstelle nach § 7 b SGB XI anerkannt werden. Darüber hinaus finanzieren wir die Beratung durch Spendenaufkommen oder über die Mitgliedschaft des Vereins. Eine Mitgliedschaft ist aber keine Voraussetzung für die Pflegeberatung.

Für pflegende Angehörige bieten wir Pflegebegleitung an. Pflegebegleitung war zunächst als Stärkung speziell für pflegende Angehörige gedacht. Inzwischen wird Pflegebegleitung weiter gefasst: auch Ältere, die zu Hause leben, Menschen im hohen Alter, die Krankenhausaufenthalte und Arztbesuche zu bewältigen haben, und Demenzerkrankte werden einbezogen. (Quelle:  https://pflegebegleiter.de/)

Die Begleitung erfolgt:

  • zugehend – die Freiwilligen kommen auf Anfrage ins Haus
  • niedrigschwellig und vertrauensbildend – ohne unnötige Hürden
  • nachbarschaftlich – unentgeltlich
  • auf Augenhöhe – in Respekt vor dem Wunsch nach Selbstbestimmung seitens der pflegenden Angehörigen

Die Pflegebegleitung von pflegenden Angehörigen wird nach § 45 b SGB XI durch den Entlastungsbeitrag finanziert. Hierfür suchen wir auch noch ehrenamtliche Betreuungskräfte die regelmäßig pflegende Angehörige besuchen gehen. Interessierte bitte in der Geschäftsstelle von Bürger für Bürger e.V. melden.

Zur Zeit in Planung sind die Durchführung von Beratungseinsätzen nach § 37. Abs. 3 SGB XI für  pflegende Angehörige. Häufig haben Pflegedienste keine Zeit für Beratungseinsätze. Diese Lücke wollen wir füllen.

Hast Du Aua – Gemeinsam Zukunft gestalten- Impulse Inklusion

„Hast Du Aua“ fragte unser Enkeln einen jungen Mann der im Rollstuhl saß. Dieses unbefangene, kindliche Frage war der Anfang dieses Projektes. Kinder gehen mit Behinderung und Erkrankungen unbefangen um und erlernen erst im Rahmen der Sozialisation Vorurteile. Mit diesem Projekt wollen wir dazu beitragen, das Kinder diesen unbefangenen Umgang mit Behinderung nicht verlern, sondern einen weiteren vorurteilsfreien Umgang mit Menschen mit Behinderung bewahren.

Mit dem Projekt sollen Begegnungsmöglichkeiten für Kinder mit und ohne Behinderung (3-14 Jahre) aus Grundschulen, den örtlichen Vereinen und den Einrichtungen der Kinder- und Jungendhilfe sowie der Behindertenhilfe in Oberteuringen geschaffen werden. Angeboten werden sollen Angebote mit tiergestützter Pädagogik, gemeinsame Ausflüge in der Bodenseeregion, Gemeinsame offene Spiel- und Bastelstunden, Gemeinsame Kochen, Tanzen, Singen u.a. auch in den Ferien.

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten wir mit dem Projekt leider noch nicht beginnen. Starten werden wir dieses sobald es die Pandemie zulässt.

 

Diese Projekt wird vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Soziales und Integration im Rahmen des Förderprogramms  „Impulse Inklusion“ gefördert.

Gemeinsam Zukunft gestalten – inklusive Kinderarbeit im Bodenseekreis

In diesem Projekt möchten wir die Begegnung von Kinder mit und ohne Behinderung im Bodenseekreis als offenes – und freies inklusives Angebot  organisieren. Hintergrund ist, das Kinder mit und ohne Behinderung erlebnisorientiert sich kennen und schätzen lernen können und so sollen Vorurteile abgebaut werden und erst gar nicht entstehen.

Hierbei wollen wir als Medium insbesondere gemeinsame Begegnung mit Tieren und der Natur nutzen und so den Kindern es ermöglich auf spielerische Art und Weise mit dem Anders sein umzugehen und lernen aufeinander einzugehen. In diesem Projekt werden wir mit Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe im Bodenseekreis zusammenarbeiten.

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten wir mit dem Projekt leider noch nicht beginnen. Starten werden wir dieses sobald es die Pandemie zulässt.

Dieses Projekt wird von der Aktion Mensch gefördert

Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Bodenseeregion

Der Verein Bürger für Bürger ist Gründungmitglied des Zentrums für Selbstbestimmtes Leben Bodenseeregion.
Zentren für Selbstbestimmtes Leben gibt es überall im Bundesgebiet. Sie sind Teil der bundesweiten Selbstvertretungsbewegung.

Das Zentrum hat sich die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung auf die Fahne geschrieben. Auch im Bodenseekreis soll es nun eine Selbstvertretungsorganisation geben, die sich behindertenpolitisch engagiert und Menschen mit Behinderung berät in allen lebenspraktischen Dingen, die Menschen mit Behinderung betreffen. Eine Organisation die unabhängig ist von Leistungserbringern und Leistungsträgern. Mitglied werden können nur Menschen mit Behinderung.

Als eines der Ersten Projekte wird das Zentrum ein Kunstprojekt für Menschen mit und psychischen Beeinträchtigung anbieten. Hier können Menschen kreativ sein. Vom Maler, Werken und Schreiben will man kreativ sein.

Persönliche Assistenzkräfte gesucht - Projekt mit ava -Assisstenzplattform-

 Aus unsererer Beratungspraxis wissen wir, dass es Menschen mit Behinderung häufig sehr schwerfällt "Persönliche Assistenzen" zu finden. Was ist eine persönliche Assistenz.

Assistentinnen und Assistenten unterstützen Menschen mit Behinderungen dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Wie diese Unterstützung aussieht, ist von Person zu Person unterschiedlich. 
Assistentinnen und Assistenten können zum Beispiel bei der Mobilität oder auch bei Tätigkeiten wie Einkaufen und bei Freizeitaktivitäten Unterstützung leisten.

Ein wesentliches Merkmal der Assistenz ist, dass sie sich ganz an den Wünschen, Bedürfnissen und Vorstellungen des Menschen mit Behinderungen orientiert.

Wir wollen das Berufsbild der "Persönlichen Assistenz" im Bodenseekreis mehr bekannt machen. Im diesem Projekt arbeiten wir mit der ava-Assistenzplattform  https://ava.services/assistenz-fuer-menschen-mit-behinderung/# zusammen. In Zukunft sind hierzu verschiedene Veranstaltungen geplant.

Wer mehr über die Tätigkeit einer "Persönlichen Assistenz" wissen möchte kann hier eine kostenlose Weiterbildung machen:https://ava.services/weiterbildung/

 

 

Digitale Beratung von Menschen mit Behinderung

Erweiterung von Möglichkeiten der barriefreien Beratung

 Aktuell wird wieder viel über Blended Counseling gesprochen. Vor allem vor dem Hintergrund der abflachenden Pandemie machen sich viele Einrichtungen Gedanken darüber, was von der Onlineberatung nach der Pandemie weiter bleiben soll und darf. Auch wir !!!

Wie kann Beratung in Zukunft gestaltet werden? Blended Counseling könnte hier eine Antwort darstellen. Es geht um die systematische Verknüpfung unterschiedlichster Kommunikationssettings zur Realisierung eines Beratungsgesprächs/-prozesses. Die Beratungsangebote des Vereins werden in Zukunft verstärkt auch diese Möglichkeiten des Blended Counseling nutzen. Was heißt Blended counseling:  Die Nutzung von unterschiedlichen Möglichkeiten der Präsenzberatung und der Onlineberatung. Wir möchten die unterschiedlichen Formen der Onlineberatung wie Videokonfenrenz, Chattberatung. Emailberatung und Messengerberater verstärkt nutzen und damit unsere Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung niedrigschwelliger und barrierfreier zu machen. Für viele Menschen mit Behinderung stellt das Erreichen der Beratungsstelle eine Schwierigkeit dar, insbesondere im ländlichen Raum und eine Onlineberatung kann da eine außerordentliche Alternative sein. Insbesondere die Kontaktaufnahme ist einfacher und wir können gemeinsam mit dem Klienten schauen, welche Methode zu diesem Zeitpunkt wichtig ist. Die Entscheidung trifft der Klient.

Der Datenschutz ist gesichert, da er über datenschutzsichere Software stattfindet.

 

 

 

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